Burgwaldschule Frankenberg/Eder
Burgwaldschule Frankenberg/Eder

Schulordnung der Burgwaldschule

Wesentliche Voraussetzungen des Zusammenlebens in einer Schulgemeinschaft sind gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme sowie Anerkennung der Regeln, die sich diese Gemeinschaft geben muss. Einige dieser Regeln sind durch Gesetze oder Erlasse vorgeschrieben, andere haben Lehrer/-innen, Schüler/-innen und Eltern vereinbart.

 

Aufgrund des § 129 Punkt 15 des Hessischen Schulgesetzes vom 17.06.1992 wird die nachstehende Schul-ordnung erlassen:

 

§ 1 - Schulpflicht

Die Schulpflicht regelt sich nach § 56 - 68 des Hessischen Schulgesetzes vom 05.07.2007. Bei Schulversäumnis müssen die Erziehungsberechtigten innerhalb von drei Tagen den Grund des Fern-bleibens mitteilen, Schulleiter und Klassenlehrer/-innen können schriftliche Mitteilungen fordern.

 

§ 2 - Beurlaubungen

Beurlaubungen von Schüler/-innen können nur in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen gewährt der/die Klassenlehrer/-in, längeren Urlaub der Schulleiter. Bei unvorhergesehenen Ereignissen genügt eine telefonische Mitteilung, eine schriftliche Begründung muss jedoch nachgereicht werden. Anträge auf Beurlaubungen unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien müssen mindestens 4 Wochen vorher bei der Schule schriftlich mit eingehender Begründung beantragt wer-den. Kann ein/e Schüler/-in wegen Erkrankung den Unterricht vor oder nach den Ferien nicht besuchen, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Arztbesuche sind grundsätzlich auf den Nachmittag zu legen. In Ausnahmefällen ist ein Arztbesuch nur auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich.

 

§ 3 - Wohnungs- und Schulwechsel

Jeder Wechsel der Wohnung ist der Schule mitzuteilen. Führt der Wohnungswechsel zu einem Schulwech-sel, so ist die Überweisung des/der Schülers/-in zu beantragen. Die Überweisung kann erst vorgenommen werden, wenn alle von der Schule entliehenen Lernmittel ordnungsgemäß zurückgegeben sind. Fehlende oder stark beschädigte Lernmittel müssen von den Erziehungsberechtigten ersetzt werden. Das gleiche gilt bei Schulentlassungen und der Ausgabe des Abgangs- oder Abschlusszeugnisses.

 

§ 4 - Unterrichtszeit

Der Unterrichtsbetrieb am Vormittag beginnt in der Regel um 7.55 Uhr und endet um 13.05 Uhr.

Am Nachmittag findet Regelunterricht von 13.30 bis 15.30 Uhr statt. Das freiwillige Angebot findet in der Regel Montag, Dienstag und Donnerstag statt. Näheres regelt der Stun­denplan.

 

§ 5 - Sprechzeiten

Das Sekretariat der Schule ist während der Schulzeit wie folgt besetzt:

Montag, Donnerstag: 06.50 bis 15.30 Uhr

Dienstag, Mittwoch, Freitag: 06.50 bis 13.30 UhrTelefon-Nr. der Schule: (06451) 4074 -
Telefax-Nr. der Schule: (06451) 4075,
eMail-Adresse:
Poststelle@r.frankenberg.schulverwaltung.hessen.de

Schulleiter und Lehrkräfte führen wöchentlich Sprechstunden
nach Vereinbarung durch.

 

§ 6 - Verhalten im Schulhaus und auf dem Schulhof

1.   Die Tore zum Schulgelände werden morgens um 07:10 Uhr geöffnet. Schüler/-innen suchen von diesem Zeitpunkt an den oberen Schulhof oder ihre Klassenräume auf.

2.   Als Schulhof im Sinne der Schulordnung gelten folgende Bereiche:

     - die Hoffläche vor den Hauptgebäuden

     - die Fläche zwischen den Pavillons 4, 5 und 6

     - die Fläche unterhalb der Böschung

     - das Atrium und die Cafeteria.

Der Aufenthalt ist in folgenden Bereichen des Schulgeländes untersagt:

     - Schulparkplatz unterhalb Pavillon 6

     - Gelände hinter allen Gebäuden

     - Hoffläche unterhalb der Turnhalle.

3.   Schülereigene Fahrzeuge müssen auf den zugewiesenen Plätzen abgestellt werden (Fahrräder in den Fahrradständern; Mofas, Mopeds auf dem Schulparkplatz vor Gebäude 6. Da die Unfallgefahr groß ist, dürfen sie auf dem Schulgelände nicht gefahren werden.

4.   Aus Gründen der Unfallverhütung dürfen die Fenster in Abwesenheit der Lehrer/-innen nur gekippt, nicht aber seitlich geöffnet werden. Die Lehrer/-innen verlassen immer als letzte den Klassenraum. Wegen der besonderen Gefahr ist das Sitzen auf den Fensterbänken und das An- und Hinüberlehnen sowie das Rutschen auf Geländern im Schulbereich strengstens verboten.

5.   Wer fahrlässig oder absichtlich Schulmöbel, Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel beschädigt oder zerstört, muss Schadensersatz leisten. Der Verlust oder die Beschädigung von schülereigenen Gegenständen soll dem/der unterrichtenden Lehrer/-in und dem/der Klassenlehrer/-in sofort gemeldet werden. Wertgegenstände, größere Geldbeträge und wertvolle Kleidungsstücke sollten nicht mit in die Schule genommen werden. Sie sind im Verlustfall von der Ersatzleistung ausgeschlossen. Fund­gegenstände sind beim Hausmeister abzugeben und können in den Pausen abgeholt werden.

6.   Gegenstände, die dazu geeignet sind, andere zu bedrohen oder zu belästigen, dürfen nicht mitgebracht werden (z. B. Messer, Feuerwerkskörper, Lärminstrumente).

7.   Rauchen schadet der Gesundheit und ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

8.   Das Anbringen von Bekanntmachungen im Schulgelände bedarf der Genehmigung des Schulleiters. Mitteilungen der Schülervertretung gemäß Erlass vom 25.04.1988 sind hiervon nicht betroffen.

 

§ 7 - Pausenordnung

        Ab 7.20 Uhr beaufsichtigen die Lehrkräfte die eingetroffenen Schüler/-innen auf dem Hof, im Atrium und in den Klassenräumen. Das Verlassen des Schulhofs kann nur gestattet werden, wenn dies von den Erziehungsberechtigten unter Angabe von Gründen für den Einzelfall schriftlich beantragt wird. Beim Verlassen des Schul­grundstücks (auch bei eigenmächtigem) entfällt die Aufsichtspflicht der Schule. Die Verantwor­tung für das Verhalten der Schüler/-innen tragen dann ausschließlich die Erziehungsberechtigten. Eine Haftung des Landes für Personen- und Sachschäden entfällt.

 

§ 8 - Aufsichtsführung bei Schulwegen

  •    Für die Beaufsichtigung der Schüler/-innen auf dem gewöhnlichen und dem besonderen Schulweg sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
  •      Der gewöhnliche Schulweg ist der Schulweg der Schüler/-in zwischen der Wohnung und der Schule.
  •        Der besondere Schulweg ist der Weg des/der Schülers/-in zwischen seiner/ihrer Wohnung und einem anderen Unterrichtsort als der Schule (z. B. Schwimmbad, Treffpunkt für Wanderungen usw.).

 

Bei der Verabschiedung dieser Schulordnung haben Schulkonferenz, Gesamtkonferenz, Elternbeirat und Schülervertretung mitgewirkt.

 

35066 Frankenberg (Eder), den 03.03.2010

 

Schulleiter

AKTUELLES

Online-Portal BWS

Online-Lernen

MENÜ-BESTELLUNG & ANMELDUNG

Information zum Mensabetrieb im Schuljahr 21/22
21 Elterninfo Mensabetrieb 21-22.pdf
PDF-Dokument [482.0 KB]

HILFE IN DER NOT - TELEFON

Hilfe in Not - Telefonnummern
20 Hilfe-Telefonnummern.pdf
PDF-Dokument [159.8 KB]

Biologische Vielfalt an der BWS

Auszeichnung der BWS zur Umweltschule 2018 (20.09.2018)
WANDERAUSSTELLUNG – UN-DEKADE BIOLOGISCHE VIELFALT

PROJEKTE

ICARUS INITIATIVE Das Ziel der ICARUS (International Cooperation for Animal Research Using Space) Initiative ist es, die globalen Wanderbewegungen kleiner Tiere durch ein Satellitensystem zu beobachten.

Gewinner

Schließfächer für Schüler

ONLINE-VERWALTUNG DER BWS-SCHLIEßFÄCHER

Webcam der Burgwaldschule
Webcam der BWS -Zeitfaffer

KONTAKT

Burgwaldschule Frankenberg/Eder
Friedrich-Riesch-Str. 20
35066 Frankenberg (Eder)

 

Tel.: +49 6451 230208-0

Fax: +49 6451 230208-34

E-Mail: info@burgwaldschule.de


Nutzen Sie auch unser Kontaktformular

Seit dem 01.01.2013

Druckversion | Sitemap
© Burgwaldschule Frankenberg/Eder