Sperrung zwischen Dainrode und Haubern
Wir bitten Sie Ihre Schüler entsprechend zu informieren.
Mit freundlichem Gruß
Nicole Rehhausen
ALV Oberhessen GmbH & Co. KG
Raiffeisenstr. 20
35083 Wetter
TEL: (06421) 6200693
www.alv-oberhessen.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
von mehreren unserer Fahrer wurde uns mitgeteilt, dass es in letzter Zeit vermehrt zu Problemen mit den Schülern kommt, da diese sich nicht mehr an die Maskenpflicht halten.
Wir bitten Sie daher folgende Information an die Schüler weiterzugeben:
Maskenpflicht in Bus und Bahn gilt weiterhin!
FFP2-, KN95-, N95- oder vergleichbare Masken empfohlen.
In Bussen und Bahnen gilt weiterhin die von Bund und Ländern verordnete Maskenpflicht. Das Land Hessen verpflichtet in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs zum Tragen von medizinischen Masken. Hierzu zählen OP-Masken sowie Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Atemventil. Empfohlen werden Masken der höchsten Standards wie beispielsweise FFP2, da diese den bestmöglichen Schutz vor Ansteckung sowohl für diejenigen, welche die Maske tragen, als auch für alle mitreisenden Fahrgäste bieten.
Sonstige Mund-Nase-Bedeckungen, wie Alltagsmasken aus Stoff oder Tücher, sind in Bus und Bahn nicht erlaubt. Die Maskenpflicht gilt für alle Fahrgäste mit Ausnahme von Kindern unter sechs Jahren sowie Fahrgästen, die aus gesundheitlichen Gründen keine medizinischen Masken tragen können.
An Bushaltestellen und Bahnhöfen ist das Maske tragen seit der jüngsten Änderung der gesetzlichen Vorgaben Anfang April freiwillig.
Weitere Informationen zur Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Hessen finden sich unter: https://www.hessen.de/Reisen-und-OePNV
Lt. Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV kann es bei Überprüfung der Maskenpflicht durch die Mitarbeiter des RMV zu einer Vertragsstrafe von 50,- € kommen, sollte keine ordnungsgemäße Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden (§3, Absatz 8 der gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV). Das gleich gilt auch im NVV (§ 4, Absatz 10 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des NVV).
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
ALV Oberhessen GmbH & Co. KG
Ab sofort gibt es für alle Bahn-, Bus- und AST-Linien eine zentrale Beschwerdestelle beim Nordhessischen Verkehrs-verbund (NVV). Von dort aus werden die Beschwer-den automatisch und umgehend an die zuständigen Aufgaben-träger und Verkehrsunternehmen zur Beantwortung weiter-geleitet.
Beschwerden bezüglich des Öffentlichen Personennah-verkehrs (ÖPNV) melden Sie bitte direkt auf der Homepage des NVV.
http://www.nvv.de/service/nvv-5-minuten-garantie/
Beschwerden, die Linienverkehre der EWF betreffen, werden vom NVV an unsere zuständigen Sachbearbeiter zur weiteren Klärung weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Engergie Waldeck-Frankenberg GmbH
i. A. Sabine Hörner-Zimmermann