Wesentliche Voraussetzungen des Zusammenlebens in einer Schulgemeinschaft sind gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme sowie Anerkennung der Regeln, die sich diese Gemeinschaft geben muss. Einige dieser Regeln sind durch Gesetze oder Erlasse vorgeschrieben, andere haben Lehrkräfte, Lernende und Eltern vereinbart. Damit wir eine Umgebung schaffen können, in der sich jede/r wohlfühlt, gilt an unserer Schule die „Null-Toleranz-Position“ gegenüber Störungen sowie Straftaten, die auf dem Schulgelände begangen werden oder den Schulbetrieb einschränken.
Aufgrund des § 129 Punkt 15 des Hessischen Schulgesetzes vom 17.06.1992 wird die nachstehende Schulordnung erlassen:
Die Schulordnung der Burgwaldschule wurde in den letzten Monaten überarbeitet und von den schulischen Gremien angenommen.
In der neuen Schulordnung ist auch der Umgang mit digitalen Geräten an unserer Schule überarbeitet worden. Das folgende Video erläutert die neue Regelung zum Umgang mit Smartphones: